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   OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC, 2 B 143/13.NC   

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OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC, 2 B 143/13.NC (https://dejure.org/2013,18670)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC, 2 B 143/13.NC (https://dejure.org/2013,18670)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 2 B 143/13.NC, 2 B 143/13.NC (https://dejure.org/2013,18670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtgemäße Verwendung der von der Hochschule zur Kompensation der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren erhaltenen Mittel; Ermittlung des tatsächlichen Umfanges der in der Kapazitätsberechnung beim Curriculareigenanteil der Vorklinischen Lehreinheit ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtgemäße Verwendung der von der Hochschule zur Kompensation der weggefallenen Einnahmen aus Studiengebühren erhaltenen Mittel; Ermittlung des tatsächlichen Umfanges der in der Kapazitätsberechnung beim Curriculareigenanteil der Vorklinischen Lehreinheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Saarland, 16.07.2012 - 2 B 56/12

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität des

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    Drei weitere Studienbewerber wurden auf der Grundlage des Senatsbeschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zugelassen, so dass sich die Gesamtzahl auf 296 erhöhte.

    Der Senat hat sich mit dem inhaltsgleichen Vorbringen von Antragstellern in den Rechtsmittelverfahren betreffend die Zulassung zum Medizinstudium im Wintersemester 2011/2012 in seinem Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - ausführlich befasst und folgendes ausgeführt:.

    Im Anschluss an den Senatsbeschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - der im Zeitpunkt der Erstellung der der Festsetzung der Studienplatzzahl in der ZZVO 2012/2013 vom Mai 2012 zugrundeliegenden Kapazitätsberechnung noch nicht vorlag, hat sie die Lehrverpflichtung von Frau Dr. D., die als akademische Oberrätin auf Zeit eingestellt wurde, von 4 LVS/DS auf 7 LVS/DS angehoben.

    Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Der Senat hat hierzu in seinem Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend inhaltsgleiche Rügen eines Antragstellers der Kapazitätsprozesse des Vorjahres ausgeführt:.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. -.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2009 - 5 NC 72.09

    FU/Tiermedizin; Sommersemester 2009; höhere Semester; Jahreszulassung;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    zum Beispiel OVG Münster, Beschluss vom 25.2.2010 - 13 C 1/10 bis 13 C 9/10 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.7.2009 - 2 N 599/08 - zitiert nach Juris; VGH Kassel, Beschluss vom 24.9.2009 - 10 B 1142/09.MM.W8 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 24,.

    in diesem Zusammenhang auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris, Rdnr. 19.

    auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2009 - 5 NC 72.09 - zitiert nach Juris Rdnr. 10; OVG Münster, Beschluss vom 25.5.2011 - 13 C 33/11 u.a. -.

  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 45/11

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium (WS 2010/2011, 1. Fachsemester)

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    Hinsichtlich der Deputatsreduzierung für Professor Dr. Z. wird unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - von einigen geltend gemacht, es fehle nach wie vor an einer Ermessensentscheidung auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 LVVO SL.

    Mit der Verminderung des Deputats von Professor Dr. L. hat sich der Senat in seinen Beschlüssen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - sowie vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - eingehend befasst und diese gebilligt.

    Was den Umfang der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsverminderung anbelangt, so hat der Senat in seinem Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

  • BVerwG, 23.07.1987 - 7 C 10.86

    Hochschulzulassungsrecht - Kapazitätserschöpfungsgebot - Wissenschaftliche

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 - NVwZ 1989, 360.

    BVerwG, Urteil vom 23.7.1987 - 7 C 10/86 -, NVwZ 1989, 360.

  • OVG Saarland, 17.07.2006 - 3 X 3/06

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2005/2006 im

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

    zum Beispiel Beschluss vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -,.

  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 7 ZB 11.783

    Universität Würzburg; Humanmedizin; Sommersemester 2008; Einsatz klinischen

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    hierzu OVG Münster, Beschluss vom 13.2.2007 - 13 C 1/07 - Juris Rdnrn. 3-6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3.9.2010 - 2 NB 294/09 - zitiert nach Juris, Rdnrn. 44 bis 46; VGH Kassel, Beschluss vom 26.6.2007 - 8 MM 2697/06 - Juris Rdnr. 6; VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 -, zitiert nach Juris Rdrn.

    hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2012 - 13 C 21/12

    Berücksichtigung der Lehre von Drittmittelbediensteten bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    hierzu VGH München, Beschluss vom 10.1.2012 - 7 ZB 11.783 - zitiert nach Juris, Rdnr. 14; OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

    auch OVG Münster, Beschluss vom 21.6.2012 - 13 C 21-26/12 -.

  • OVG Saarland, 17.12.2009 - 2 C 432/09

    Hochschulzulassungsrecht; Pflicht zur Bereitstellung zusätzlicher Studienplätze

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2009 - 2 C 432/09 - Beschluss vom 14.7.2009 - 2 B 273/09.NC - außerdem aus der neueren Rechtsprechung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.4.2012 - 5 NC 49.12 u.a. - zitiert nach Juris, Rdnr. 21,.

    Urteil vom 17.12.2009 - 2 C 432/09 - veröffentlicht bei Juris.

  • OVG Saarland, 28.06.2010 - 2 B 36/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester (WS

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. - m.w.N.

    Beschlüsse vom 17.7.2006 - 3 X 3/06 u.a. -, vom 1.8.2007 - 3 B 146/07.NC u.a. - und vom 28.6.2010 - 2 B 36/10.NC u.a. -,.

  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.07.2013 - 2 B 143/13
    zum Beispiel die ausführliche Darstellung bei VG Sigmaringen, Urteil vom 17.3.2005 - NC 6 K 440/04 - soweit ersichtlich nicht veröffentlicht; OVG Berlin, Beschluss vom 20.10.2004 - 5 NC 44.04 -, zitiert nach Juris Rdnr. 44, dass als Gesamtzeitfaktor offenbar aufgrund eines Schreibversehens 5000 Stunden nennt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2010 - 13 C 1/10

    Zulassung zum Studium der Medizin über die vorhandene Studienplatzkapazität

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2011 - 13 C 33/11

    Die personelle Aufnahmekapazität einer Lehreinheit wird weniger durch die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2013 - 13 C 14/13

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

  • OVG Sachsen, 25.03.2013 - NC 2 B 3/12

    Dienstleistungsexport Zahmedizin, Wahlfach, Schwundberechnung, Überbuchung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - 13 C 1/07
  • VGH Hessen, 24.09.2009 - 10 B 1142/09

    Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zulassung zum Studiengang Medizin -

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 MM 2697/06

    Dienstleistungen einer Lehreinheit im Sinne von § 11 Abs 1 KapVO (juris: KapVO HE

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - 5 NC 49.12

    FU Berlin; Tiermedizin; Wintersemester 2011/12; 5. Fachsemester; hilfsweise 3.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

  • OVG Saarland, 14.07.2009 - 2 B 273/09

    Versäumnis der frühzeitigen rechtlichen Umsetzung der Erhöhung der Lehrdeputate

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 117/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Einsatz von Mitteln zur

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend die inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in Rechtsmittelverfahren betreffend die vorläufige Zulassung im Medizinstudium im Wintersemester 2012/2013 unter weitgehender Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17.6.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - im Einklang mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung ausgeführt, dass aus der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 vom 20.8.2007 (veröffentlich im Bundesanzeiger Nr. 171 vom 12.9.2007, S. 7480) keine Verpflichtung dahingehend abgeleitet werden kann, zusätzliche Anfängerstudienplätze in den medizinischen Studiengängen einzurichten und dass sich hieran durch die zweite Programmphase des Hochschulpaktes 2020 vom 4.6.2009 (Hochschulpakt 2020 II) nichts geändert hat.

    Sie sind den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller, die Rechtsmittelführer in den mit Beschluss vom 25.7.2013 beschiedenen Verfahren 2 B 143/13.NC u.a. vertreten haben, bekannt; diese Kenntnis müssen sich die beschwerdeführenden Antragsteller der vorliegenden Rechtsmittelverfahren zurechnen lassen.

    Insoweit hat der 2. Senat in seinem den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten und damit auch den Antragstellern als bekannt zuzurechnenden Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - ausgeführt:.

    Der 2. Senat hat in seinem den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller bekannten und daher auch ihnen als bekannt zuzurechnenden Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC - betreffend inhaltsgleiche Einwendungen von Rechtsmittelführern, die zum Medizinstudium nach den Rechtsverhältnissen des Wintersemesters 2012/2013 zugelassen werden wollten, ausgeführt:.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zu den inhaltsgleichen Rügen von Rechtsmittelführern, die in den Eilrechtschutzverfahren betreffend das Wintersemester 2012/2013 von den Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vertreten waren in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - ausgeführt:.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat zu der Frage des zutreffenden Ansatzes der Lehrverpflichtung der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter auf die im wesentlichen inhaltsgleichen Einwendungen der Prozessbevollmächtigten der Antragsteller der vorliegenden Beschwerdeverfahren in den Rechtsmittelverfahren betreffend das Wintersemester 2012/2013 in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, deren Kenntnis den Antragstellern zuzurechnen ist, unter Aufrechterhaltung und Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu dieser Frage.

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Beschwerdeverfahren wieder umstrittenen Deputatsminderungen hat sich der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Entscheidungen vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - sowie - aus Anlass von im Wesentlichen inhaltsgleichen Rügen der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführer der vorliegenden Verfahren im vergangenen Jahr im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - unter auszugsweiser Wiedergabe der diesbezüglichen Ausführungen in den beiden zuerst genannten Beschlüssen ausführlich befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Berücksichtigung dieser Deputatsreduzierungen nicht an Rechtsfehlern zum Nachteil der Studienbewerber leidet.

    Hinsichtlich des Umfanges der Professor Dr. L. bewilligten Deputatsreduzierung hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem, im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - bereits auszugsweise wiedergegebenen Beschluss vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - ausgeführt:.

    Soweit die Professor Dr. B. und Professor Dr. R. für Sprecherfunktionen zugebilligten Deputatsermäßigungen beanstandet werden, ist auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene Würdigung des Beschlusses vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - zu verweisen, in der dargelegt ist, dass sich die Sprecherfunktion nicht im engen Verständnis des Wortes auf Kommunikationsaufgaben nach außen beschränkt.

    Zu den Einwänden gegen die Deputatsreduzierung bei Professor Dr. Z. ist ebenfalls auf die im Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - auszugsweise wiedergegebene diesbezügliche Darlegung im Beschluss vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und den dort dargelegten Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme von Professor Dr. Z. durch die von ihm wahrgenommenen zwei Funktionen - und zwar diejenige eines DFG-Fachgutachters und diejenige eines Sprechers einer DFG-Forschergruppe - hingewiesen, wobei letztere Funktion, in der sich Professor Dr. Z. möglicherweise mit einem anderen Wissenschaftler abwechselt, den bei weitem geringeren Teil der Belastung ausmacht.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 105/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Testattermine in Makroskopischer und

    Mit der Frage der Berechtigung der auch in den vorliegenden Verfahren wieder umstrittenen Deputatsreduzierungen hat sich der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - betreffend das Studienjahr 2012/2013 unter auszugsweiser Wiedergabe seiner Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. - und vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - betreffend die beiden vorherigen Studienjahre eingehend befasst und sie gebilligt.

    Da der Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - den Prozessbevollmächtigen der Antragsteller der Verfahren 1 B 105/14.NC bis 1 B 115/14.NC bekannt ist und sich die Antragsteller diese Kenntnis zurechnen lassen müssen, sieht der Senat von einer Wiederholung der diesbezüglichen Ausführungen ab.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - und 2 B 209/13.NC u.a. -, letztere zitiert nach juris Rdnr. 43; OVG A-Stadt, Beschluss vom 6.1.2014 - 13 C 115/13 - zur Überprüfung der Ausfüllung des Curriculareigenanteils anhand eines quantifizierten Studienplanes.

    Der vormals für Hochschulzulassungsrecht zuständige 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Rechtmäßigkeit dieser Handhabung in seinem Beschluss vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC - (S. 39), die in jenen Verfahren von den Rechtsmittelführern nicht problematisiert worden war, letztlich offen gelassen.

  • OVG Saarland, 24.07.2014 - 1 B 32/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin; Weitergeltung einer ohne

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - und 2 B 209/13.NC u.a. -, letztere zitiert nach juris Rdnr. 43; OVG Münster, Beschluss vom 6.1.2014 - 13 C 115/13 - zur Überprüfung der Ausfüllung des Curriculareigenanteils anhand eines quantifizierten Studienplanes.

    Soweit von Antragstellern geltend gemacht wird, bei der Schwundberechnung sei die Erhöhung der Bestandzahlen des Wintersemesters 2013/2014 als erstes Fachsemester infolge der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 nicht berücksichtigt worden, ist zu bemerken: In der Berechnung des Schwundausgleichs ist zwar im Wintersemester 2012/2013 als erstem Fachsemester die Bestandszahl 283 eingestellt, was der durch ZZVO SL 2012/2013 festgesetzten Höchstzahl entspricht, jedoch sind sowohl der während des ersten Fachsemesters seitens der Antragsgegnerin selbst vergebene weitere, 284. Studienplatz als auch diejenigen Studienplätze unberücksichtigt geblieben, die auf Grund der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.7.2013 - 2 B 47/13.NC, 2 B 143/13.NC u.a., 2 B 209/13.NC u.a. - vergeben wurden.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - NC 9 S 675/12

    Auslegung von § 11 KapVO VII (juris: KapVO BW 202); Grundsatz der Unzulässigkeit

    Demgemäß besteht Einigkeit, dass nur solche Lehrveranstaltungen vom Lehrangebot abzuziehen sind, die nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung des nicht zugeordneten Studiengangs für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 09.07.2002 -, 10 NB 612/02 - Juris; Hess.VGH, Beschlüsse vom 26.04.2013 - 6 B 10145/13 -, Juris, und vom 12.05.2009 - 10 B 1911/08.GM.S8 -, DÖV 2010, 192, Ls. 3; OVG Saarland, Beschluss vom 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, Juris; Brehm/Zimmerling, Hochschulkapazitätsrecht, Band 2, Verfassungsrechtliche Grundlagen - Materielles Kapazitätsrecht, 2013, Rn. 448 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 17.11.2017 - 1 A 703/17

    Studienzulassung im Wege eines gerichtlichen Vergleichs - Stellenzuordnung -

    Ergänzend hat der 2. Senat schon damals angemerkt, dass unter der Prämisse eines rein naturwissenschaftlichen Charakters des Faches Biophysik sogar die Frage aufgeworfen sein könnte, ob die unterbliebene normative Zuordnung der Stellen dieses Faches zu einer der medizinischen Lehreinheiten darauf zurückzuführen sei, dass dieses Fach, obschon in die Medizinische Fakultät integriert, der Sache nach überhaupt nicht zu den "Medizinischen Fächern" im Verständnis von § 8 Abs. 1 Satz 2 KapVO gezählt werde.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.7.2013, a.a.O., juris Rdnr. 38).

    Das Zulassungsvorbringen gibt nach alldem keine Veranlassung, die die streitige Deputatsreduzierung der Beklagten im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.7.2014, a.a.O., Rdnrn. 94 ff.) bzw. des früher zuständigen 2. Senats(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.7.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, vom 16.7.2012 - 2 B 56/12.NC u.a. - und vom 25.7.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. -, jew. juris) billigende Entscheidung des Verwaltungsgerichts einer Überprüfung im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu unterziehen.

  • VG Saarlouis, 17.11.2016 - 1 K 1081/15

    Außerkapazitäre Studienplätze im Studiengang Humanmedizin; Zuordnung des

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 01.07.2011 - 2 B 45/11.NC u.a. -, 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC u.a.-, alle juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.07.2013 - 2 B 143/13.NC u.a. - und 2 B 209/13.NC u.a. -, letztere zitiert nach juris Rdnr. 43; OVG A-Stadt, Beschluss vom 06.01.2014 - 13 C 115/13 - zur Überprüfung der Ausfüllung des Curriculareigenanteils anhand eines quantifizierten Studienplanes.

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